MENLO PARK (dpa-AFX) - Am Mittwoch wird bekannt, ob der frühere US-Präsident Donald Trump weiterhin bei Facebook
Facebook sperrte Trump - genauso wie auch Twitter
Nach der Verbannung von den Online-Diensten war Trump in den vergangenen Monaten darauf angewiesen, Stellungnahmen per E-Mail zu verschicken. Davor war der Twitter-Account mit mehr als 80 Millionen Abonnenten sein mit Abstand wichtigster Kommunikationskanal.
Am Dienstag weihte Trump nun einen neuen Kommunikations-Kanal auf seiner Website ein. Der Blog-Bereich erinnert äußerlich an Twitter - wo es aber nur Beiträge von Trump gibt. Zugleich könnten Trumps Anhänger dadurch Äußerungen des ehemaligen US-Präsidenten sozusagen über eine Hintertür zu Twitter und Facebook tragen. Denn sie können jeden Kurzbeitrag mit wenigen Klicks als Zitat und Link bei den Online-Plattformen teilen. Unklar war zunächst, ob die Dienste das zulassen werden.
In den vergangenen Monaten wurde immer wieder spekuliert worden, der Ex-Präsident könnte eine eigene Online-Plattform starten. In dem Blog-Bereich mit dem Titel "Vom Schreibtisch von Donald J. Trump" können seine Anhänger einzelne Beiträge wie bei Twitter mit einem "Like"-Herz versehen - und sich auch über neue Posts benachrichtigen lassen. Die Möglichkeit, Trumps Beiträge zu kommentieren, gibt es aber nicht.
Trump ist nach wie vor bei vielen Wählern der Republikaner beliebt - und das sichert ihm weiterhin erheblichen Einfluss in der Partei. Zugleich sanken seine Möglichkeiten, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, mit den Sperren bei den Online-Diensten drastisch.
Facebook hat anders als Twitter und Youtube ein Aufsichtsgremium aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern, das Entscheidungen des Online-Netzwerks zum Umgang mit einzelnen Personen und Inhalten auf den Prüfstand stellen kann. Es ist eine Art "Oberstes Gericht" von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann.
Das Geld für das Aufsichtsgremium wurde zwar von Facebook bereitgestellt - liegt aber in einer Treuhandgesellschaft, was die Unabhängigkeit sichern soll. Bei den wenigen bisherigen Entscheidungen machte das Oversight Board bereits mehrere Sperren von Inhalten durch Facebook rückgängig./so/DP/zb
Quelle: dpa-Afx