POTSDAM (dpa-AFX) - Der US-Elektroautobauer Tesla
Die erteilte Genehmigung des vorzeitigen Beginns der genehmigten Baumfällarbeiten sei rechtmäßig, hieß es vom Gericht zur Begründung. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden. Erst am Dienstag hatte das Gericht die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren vorerst gestoppt.
Der Eilantrag der Umweltverbände richtete sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von 82,9 Hektar Wald auf dem für die Tesla-Fabrik vorgesehenen Grundstück in Grünheide bei Berlin.
Am Montag vor einer Woche hatte das Brandenburger Landesamt für Umwelt genehmigt, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weitere 82,8 Hektar Waldfläche roden darf. Das Gelände benötigt Tesla den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.
Streit um die Bäume hatte es schon im vergangenen Winter gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge zweier Umweltverbände schließlich zurück und Tesla konnte noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume fällen.
Tesla will in einer ersten Phase jährlich rund 500 000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt./na/DP/eas
Quelle: dpa-Afx