SCHLESWIG (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Verwaltungsgericht Schleswig erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen. Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das Gericht gab dem Umweltverband recht.
Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen
DUH: KBA muss endlich einschreiten
DUH-Anwalt Remo Klinger sagte nach der Urteilsverkündung, "wenn das KBA zukünftig als neutrale Behörde ernst genommen werden will, muss es endlich einschreiten und aufhören, insbesondere Volkswagen nach dem Mund zu reden." DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch befand, "das Urteil ist eine klare Niederlage für Bundesverkehrsminister (Volker) Wissing (FDP) und das ihm unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt." Durch die Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung in Millionen Diesel-Fahrzeugen würden "Millionen Menschen in unseren Städten unnötigerweise hohen extrem gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid-Konzentrationen ausgesetzt".
Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren über Thermofenster. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen.
VW
Nach Ansicht des Autoherstellers schützt "das vom KBA geprüfte und richtigerweise bestätigte Thermofenster (...) vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall". Die Risiken wiegen den Angaben zufolge so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. "Fahrzeuge ohne Thermofenster sind deshalb nicht genehmigungsfähig", teilte das Unternehmen mit. Es betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich.
Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortypes. (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Schleswig-Holtseinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig eingelegt. VW kündigte an, auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einzulegen. Neben der Berufung am OVG hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zudem die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen./gyd/DP/jha
Quelle: dpa-Afx