BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon in dem Betrugsverfahren zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf einer zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten der Fahrzeuge. Eine Einstellung komme "in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an - im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich schwerer ins Gewicht fallen.
Winterkorn war - ebenso wie der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess - im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab - Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.
Im Fall von Diess und Pötsch zahlte Volkswagen
Quelle: dpa-Afx