HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um das Suchmaschinenprogramm Google News Showcase (GNS) haben sich zahlreiche deutsche Verleger an die Medienaufsicht gewandt. Seit Jahresbeginn haben gut 40 Beschwerden von überwiegend lokal und regional tätigen Verlagen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) erreicht, wie eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. "In den Beschwerden monierten die Verlage insbesondere, dass ihre Online-Angebote beim Zugang zum GNS unzulässig diskriminiert würden. Zudem würden die konkreten Zugangsbedingungen zu GNS nicht offengelegt." Google wies die Verleger-Vorwürfe zurück, sie entsprächen nicht den Tatsachen.
Nach erster Prüfung hat sich die MA HSH zur Klärung des Sachverhalts an Google als Anbieterin gewandt, so die Medienanstaltssprecherin. Das ist noch kein förmliches Verfahren. "Der Google News Showcase ist ein wichtiger Weg für die Verlage, um die Nutzerinnen und Nutzer mit ihren digitalen journalistisch-redaktionellen Angeboten zu erreichen", erläuterte die Direktorin der MA HSH, Eva-Maria Sommer. "Um die in den Beschwerden benannten Verstöße und die Einleitung eines förmlichen Aufsichtsverfahrens prüfen zu können, haben wir Google daher um Sachverhaltsaufklärung gebeten." Der Fokus liege auf Sicherung der Meinungsvielfalt. Nach dpa-Informationen sind die Beschwerdeführer zumeist im Verwertungsverbund Corint organisiert.
Google trat auf dpa-Anfrage den vorgebrachten Vorwürfen entgegen. "Die vorgetragenen Beschwerdepunkte entsprechen nicht den Tatsachen", sagte ein Sprecher. "Wir machen allen interessierten Verlagen, die die Kriterien für die Teilnahme an Google News Showcase erfüllen und die uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, Angebote, einschließlich den Mitgliedern von Corint. Wir werden mit der Medienbehörde zusammenarbeiten, um deren Fragen zu beantworten." Man habe in Deutschland bereits mit mehr als 30 deutschen Verlagen und mehr als 100 Publikationen Verträge zu GNS abgeschlossen.
Ende 2022 hatte das Bundeskartellamt ein kartellrechtliches Verfahren gegen den Digitalriesen abgeschlossen. "Google wird in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen umsetzen", hieß es damals in der Begründung der Kartellwächter. "Damit wird auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Plattform hingewirkt, dessen Details dann der Medienaufsicht nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. Das Bundeskartellamt wird diese Entwicklung auch künftig aufmerksam verfolgen und etwaigen Beschwerden abgewiesener Verleger nachgehen."
Mehr als 40 Verleger sehen einen ungehinderten Zugang jedoch weiter nicht gegeben, insbesondere nicht für ihre Verwertungsgesellschaft Corint Media. So kritisierte der Verleger und Geschäftsführer der Stimme-Mediengruppe, Tilmann Distelbarth, jüngst in der "Heilbronner Stimme": "Google spielt seine Marktmacht dadurch aus, dass Google diese gebündelte Vertretung über Corint Media nicht respektiert und nicht einmal auf die konkrete Anfrage der "Heilbronner Stimme" bereit ist, über die Konditionen zu informieren."
Es ist die medienrechtliche Facette eines Streits mit mehreren Baustellen. Parallel läuft ein Konflikt zwischen Google und Corint Media sowie Verbänden um angemessene Vergütung von Urheberrechten. Hintergrund ist das überarbeitete Urheberrecht in Deutschland. Es trat 2021 in Kraft und sichert Medienhäusern Schutzrechte zu, wenn externe Digitalplattformen ihre journalistischen Angebote einbauen. Pressehäuser sollen von den Plattformen dafür Geld erhalten.
Für die Umsetzung des Leistungsschutzrechts gibt es in Deutschland verschiedene Modelle. Google zum Beispiel hatte begonnen, mit Publikationen direkt Verträge zu schließen. Corint Media setzt hingegen auf eine nicht-individuelle Lösung und einen Gesamtbetrag, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet.
Das Bundeskartellamt sieht für sich derzeit keinen erneuten Handlungsbedarf, was den diskriminierungsfreien Zugang zu GNS angeht, wie ein Sprecher auf dpa-Anfrage sagte. "Google hat inzwischen Angaben zu den generellen Bedingungen für eine Showcase-Teilnahme veröffentlicht." Die medienrechtliche Bewertung der Details obliege den Landesmedienanstalten. "Das Bundeskartellamt beobachtet derzeit die Maßnahmen-Umsetzung und das weitere Geschehen rund um Google News Showcase und das Leistungsschutzrecht. Wenn es Hinweise zum Beispiel auf nicht gerechtfertigte Diskriminierungen geben sollte, können diese jederzeit aufgegriffen werden. Durch den Verfahrensabschluss vom Dezember 2022 ist das Bundeskartellamt hieran nicht gehindert."/bok/DP/mis
Quelle: dpa-Afx