STUTTGART (dpa-AFX) - Das Musterverfahren um die Schadenersatzklagen von Aktionären der VW
Die Kläger sind der Ansicht, dass die Porsche SE (PSE), die Hauptaktionärin von VW ist, sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert habe. Die PSE weist den Vorwurf, ebenso wie Volkswagen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Eröffnung eines eigenen Musterverfahrens zunächst abgelehnt und auf einen schon laufenden Prozess gegen VW und die PSE in Braunschweig verwiesen. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass auch in Stuttgart ein Verfahren geführt werden muss. Die Entscheidung hatte die Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth erstritten, die Wolverhampton vertritt./eni/DP/fba
Quelle: dpa-Afx