FRANKFURT (dpa-AFX) - Der um Mitternacht gestartete Pilotenstreik hat zu ersten Flugausfällen bei der Lufthansa-Tochter
Das Unternehmen hatte angekündigt, am Samstag zwei Drittel sämtlicher Flüge anzubieten. Der Streik der Vereinigung Cockpit sollte bis einschließlich Montag über drei Tage laufen. Auch für den Sonntag wurden bereits sechs Abflüge in Frankfurt abgesagt. Die Discover fliegt auch von München im Auftrag der Kerngesellschaft Lufthansa.
Noch unklar blieben zunächst die Auswirkungen des für Montagvormittag angekündigten Solidaritätsstreiks von Langstrecken-Piloten der Lufthansa. Erstmals hatte die Gewerkschaft VC Piloten der Muttergesellschaft Lufthansa zu einem Solidaritätsstreik für die Discover-Kollegen aufgerufen. Bestreikt werden über einen Zeitraum von vier Stunden nur Flugzeuge vom Typ Boeing
Lufthansa-Organisationschef Karl Brandes reagierte mit Unverständnis auf den Streikaufruf zu einem "betriebsfremden Solidaritätsstreik". In einem Schreiben an die Piloten wies er darauf hin, dass Lufthansa mit der VC einen langfristigen Tarifvertrag abgeschlossen hat. "Auch mit dem Ziel, dass wir bei Lufthansa Airlines einen längerfristigen Tariffrieden ohne Streiks haben, um in den nächsten Jahren unser geplantes Wachstum gemeinsam mit Ihnen umzusetzen." Der VC-Aufruf sei "mehr als befremdlich".
Die mit 24 Airbus
Die VC will einen ersten Tarifvertrag bei der im Sommer 2021 gegründeten Airline erzwingen. Die Piloten haben seit Dezember bereits einen fünfstündigen Warnstreik und zwei reguläre Streiks veranstaltet. Innerhalb der Lufthansa-Gruppe hat die VC für die deutschen Gesellschaften eine gemeinsame Tarifkommission begründet.
Discover zahlt nach eigenen Angaben bereits höhere Pilotengehälter, die sie aber mit dem Betriebsrat und nicht mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Die neuen Gehälter entsprechen exakt der Forderungslage der VC, wie beide Seiten bestätigt haben.
Die Gewerkschaft will den Arbeitskampf weiterführen, obwohl ihre materiellen Forderungen damit zunächst weitgehend umgesetzt scheinen. Eine Betriebsvereinbarung erreiche nicht die Rechtsqualität und Sicherheit eines Tarifvertrags mit der Gewerkschaft, hatte die VC kritisiert. Zudem habe die Gesellschaft als Vorbedingung eine sogenannte Sozialpartnerschafts-Charta verlangt, die grundlegende Rechte der Gewerkschaft einschränke.
Solidaritäts- oder auch Unterstützungsstreiks sind nach dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismäßig bleiben und geeignet erscheinen, den Hauptarbeitskampf zu unterstützen./ceb/DP/zb
Quelle: dpa-Afx