FRANKFURT/KÖLN (dpa-AFX) - Der Kauf der Postbank könnte für die Deutsche Bank
Am Morgen verlor die Deutsche-Bank-Aktie rund vier Prozent an Wert auf 15,88 Euro und war damit größter Verlierer im Dax. Zuvor hatte das Papier seit dem Jahreswechsel um rund ein Drittel zugelegt. Besonders die Zahlen des ersten Quartals wurden vergangene Woche an der Börse mit einem Kurssprung belohnt. Am Freitag war das Papier zeitweise sogar so teuer gehandelt worden wie seit 2017 nicht mehr.
Die erwartete Belastung von 1,3 Milliarden Euro ergibt sich den Angaben zufolge aus dem Gesamtbetrag aller Forderungen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Die Summe gelte für den Fall, dass alle Klagen erfolgreich sind.
Diese Milliardenbelastung würde der Bank im laufenden Jahr voraussichtlich einen deutlichen Gewinnrückgang einbrocken. Schon vor der Ankündigung der Sonderbelastung erwarteten Analysten für 2024 einen auf die Aktionäre entfallenden Überschuss von rund 4 Milliarden Euro, nachdem das Ergebnis im vergangenen Jahr auf 4,2 Milliarden Euro gesunken war. Der Rechtsstreit zieht sich seit rund 14 Jahren hin. Die Deutsche Post als damaliger Mehrheitseigner und die Deutsche Bank hatten die Übernahme kurz vor Ausbruch der Finanzkrise 2008/2009 eingeleitet, die Bedingungen nach dem Crash an den weltweiten Finanzmärkten jedoch geändert.
Nach der Übernahme der Aktienmehrheit bot die Deutsche Bank den verbliebenen Aktionären im Oktober 2010 je Anteilschein 25 Euro. Nach Ansicht des Klägers hätte die Deutsche Bank jedoch 57,25 Euro je Aktie zahlen müssen - weil sie die Kontrolle der Postbank schon 2008 übernommen habe. Nachdem das Oberlandesgericht Köln die Klagen Ende 2020 abgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof die Urteile Ende 2022 auf und verwies sie an das Oberlandesgericht zurück.
Am Freitag deutete das Gericht den Angaben zufolge an, dass es Teile der Ansprüche in einer späteren Entscheidung für begründet erachten könnte. Die Deutsche Bank widerspricht dieser Einschätzung zwar weiterhin "nachdrücklich". Allerdings ist aus ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass sie den Anlegern einen Nachschlag zahlen muss.
Mehr Klarheit könnte es im Sommer geben. Das Gericht habe die Absicht geäußert, am 21. August eine Entscheidung bekannt zu geben, schreibt die Deutsche Bank. Zugleich habe es den Streitparteien vorgeschlagen, Verhandlungen über einen Vergleich aufzunehmen.
Die Deutsche Bank hat unterdessen durchgerechnet, wie stark die Rückstellung an ihrem Kapital zehren würde. Rechnerisch würde sich die harte Kernkapitalquote (CET1) zum 31. März um rund 0,20 Prozentpunkte auf 13,25 Prozent verringern. Auf derselben Basis läge die Verschuldungsquote zum 31. März 2024 bei 4,42 Prozent.
Nur einen Tag vor der Gerichtsverhandlung hatte Deutschlands größtes Geldhaus für das erste Quartal einen Nettogewinn von knapp 1,3 Milliarden Euro gemeldet. Dass das Gericht zugunsten des Klägers entscheiden könnte, hatte das Management bis zu der Anhörung den Angaben zufolge nicht erwartet.
Trotz der möglicherweise hohen Belastungen erwartet das Management den Angaben zufolge "keine signifikanten Auswirkungen" auf die strategischen Pläne oder Finanzziele der Bank. Angesichts der Komplexität dieses Rechtsfalls will der Vorstand die rechtlichen Argumente sowie die möglichen Auswirkungen auf die Finanzberichte jedoch weiter prüfen./stw/mne/stk
Quelle: dpa-Afx