SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Das Geschäft mit Smartphone-Chips läuft weiter nach Regeln von Weltmarktführer Qualcomm. Der Anbieter von Smartphone-Prozessoren darf den Chip-Kauf weiter vom Erwerb einer weitreichenden Patentlizenz abhängig machen. Ein Urteil aus dem Vorjahr mit Auflagen für Qualcomm
Ein Bezirksgericht in Kalifornien hatte in dem nun aufgehobenen Urteil im Frühjahr vergangenen Jahres Qualcomm auch untersagt, Exklusiv-Vereinbarungen für Chip-Lieferungen einzugehen. Die Entscheidung ging auf eine Klage der US-Wettbewerbsbehörde FTC zurück. In einem ungewöhnlichen Schritt hatte sich damals das US-Justizministerium auf die Seite Qualcomms gestellt und argumentiert, dass die Auflagen Amerikas Position beim zukunftsträchtigen 5G-Datenfunk untergraben würden.
Qualcomm ist unter anderem der zentrale Anbieter von 5G-tauglichen Modem-Chips. Auflagen für den Konzern hätten deshalb die Entwicklung der Branche auf Jahre beeinflussen können. Zuvor hatten bereits die südkoreanische Kartellbehörde und die EU-Kommission Wettbewerbsstrafen gegen Qualcomm verhängt.
Die FTC hatte Qualcomm unter anderem bezichtigt, Smartphone-Anbietern mit der Einstellung von Chip-Lieferungen gedroht zu haben, wenn sie nicht eine weitreichende Patentlizenz erwerben. Qualcomm bestritt dies - das Bezirksgericht befand allerdings, dass interne E-Mails von Top-Managern des Chipkonzerns den Vorwurf belegten. Das Geschäft mit Patentlizenzen ist das zweite - und lukrativere - Standbein von Qualcomm neben dem Chip-Verkauf.
Das Berufungsgericht entschied jetzt, die FTC habe nicht beweisen können, dass die Vorgehensweise von Qualcomm über einen legalen Versuch der Gewinnmaximierung hinausgehe. Qualcomm argumentierte stets, man habe die starke Marktposition rechtmäßig durch die Entwicklung von innovativer Technologie errungen.
Die FTC zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und kündigte an, ihre Optionen zu prüfen. Die Behörde könnte bis zum Obersten Gericht der USA gehen./so/DP/jha
Quelle: dpa-Afx