BERLIN (dpa-AFX) - Der russische Ölkonzern Rosneft hat im Streit über die Treuhandverwaltung seiner deutschen Töchter den Bund verklagt. Aus Sicht der Berliner Kanzlei Malmendier liegen die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bearbeitet die Klage, die sich gegen das Bundeswirtschaftsministerium richtet, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag sagte. Direkte Folgen für das Geschäft der Ölraffinerie PCK im brandenburgischen Schwedt hat der Rechtsstreit laut Landesregierung nicht.
Die Bundesregierung hatte die Mehrheitseigner der Raffinerie PCK - zwei Rosneft-Töchter - im September unter staatliche Kontrolle gebracht. Hintergrund ist ein geplantes Ölembargo gegen Russland, das ab 1. Januar greifen soll. Rosneft warf der Bundesregierung schon damals eine "Zwangsenteignung" seiner deutschen Tochterfirmen vor.
Malmendier teilte am Donnerstag mit, der Fall unterscheide sich grundlegend von dem der Deutschlandtochter des Gaskonzerns Gazprom
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sagte am Freitag zu der Klage: "Alles, was jetzt im Augenblick eingerichtet worden ist vom Bund, wird davon nicht beeinflusst, bis es die endgültige Entscheidung dann vom Bundesverwaltungsgericht gibt." Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung.
Auch ein Sprecher von Rosneft Deutschland sagte, auf das operative Geschäft habe die Klage keinen Einfluss. Trotz des Lecks an der Druschba-Pipeline in Polen bezeichnete er die Lage für die Raffinerie PCK als entspannt. Die Beeinträchtigung sei gering, es sei auch noch genug Rohöl in den Tanklagern. Die Zeit der Pipeline-Reparatur, die wohl innerhalb von zehn Tagen geschehen solle, lasse sich ohne Auswirkungen überbrücken, sagte der Sprecher. Wirtschaftsminister Steinbach rechnet nach eigenen Worten damit, "dass die zehn Tage an der Stelle nicht voll ausgeschöpft werden müssen".
Die PCK-Raffinerie in Schwedt wird seit Jahrzehnten über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Rosneft hatte nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wenig Interesse an einer Abkehr von russischem Öl. Über das Werk an der polnischen Grenze wird der Nordosten Deutschlands, darunter Berlin, mit Kraftstoff versorgt.
Die Kanzlei Malmendier erklärte nun, die Versorgung "hängt von den weiteren Öllieferungen durch Rosneft und alternative Lieferungen, die Rosneft bereit ist, selber zu organisieren, ab". Zudem halten die Juristen nach eigenem Bekunden Regelungen im deutschen Energiesicherungsgesetz für verfassungswidrig: "Zwangsverwaltung, verbunden mit der Befugnis, die Geschäftsanteile an den deutschen Tochtergesellschaften von Rosneft an Dritte zu veräußern, und dies noch entschädigungslos, ist verfassungsrechtlich schlicht zu viel des Guten."
Auch bei der Gasversorgung liegt Deutschland im Streit mit Russland. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Bundesnetzagentur bereits im April als Treuhänderin für die damalige Gazprom Germania eingesetzt, die inzwischen "Securing Energy for Europe" (Sefe) heißt. Der Minister hatte dies mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften begründet. Russland hat die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 inzwischen eingestellt. Der Westen wirft dem Kreml deswegen vor, Energie als Waffe einzusetzen. Moskau hat dies zurückgewiesen./sey/DP/zb
Quelle: dpa-Afx