OAKLAND (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um die Spielregeln im App Store von Apple
Ob auch Apple gegen das Urteil Rechtsmittel beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten in San Francisco einlegen wird, stand am Montag noch nicht fest. Apple hatte neun von zehn Klagepunkte von Apple abwehren können und sich außerdem mit der eigenen Gegenklage durchgesetzt. Allerdings wurde Apple untersagt, die Entwickler daran zu hindern, die Nutzer auf Möglichkeiten zum Kauf digitaler Artikel direkt bei den Entwicklern zu verweisen.
Vertreter des iPhone-Konzerns verwiesen auf die Frist von 90 Tagen, die Richterin Rogers für die Umsetzung der geforderten Änderungen und das mögliche Einlegen von Rechtsmitteln gewährt hatte. Daher steht nicht fest, ob und wann es zu Änderungen bei den Bezahlverfahren im App Store kommen wird.
Denkbar wäre, dass Apple den Kompromiss mit der japanischen Wettbewerbsbehörde JFTC für sogenannte Reader-Apps wie Netflix
Epic wollte per Klage unter anderem das Recht auf einen eigenen App Store auf dem iPhone durchsetzen. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte aber nicht der Argumentation der Spielefirma, nach der Apples Vorgehen, nur die App-Installation aus der hauseigenen Download-Plattform zuzulassen, wettbewerbswidrig sei.
Beim Erwerb digitaler Artikel und Inhalte über Apples In-App-System müssen Entwickler 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis an den iPhone-Konzern abtreten. Dem Urteil zufolge stammen rund 70 Prozent der App-Store-Erlöse aus Spiele-Apps. Epic und einige andere große App-Anbieter wollen ihr Geschäft auf dem iPhone an Apple vorbei führen, ohne die App-Store-Abgabe. Apple kontert, das App-Store-System sei darauf ausgelegt, Verbraucher vor Datendieben und Betrügern zu schützen - und die Abgabe sei unter anderem notwendig, um diese Infrastruktur zu finanzieren.
Apple verbannte Epic im vergangenen Jahr aus dem App Store, nachdem die Spielefirma in "Fortnite" die Möglichkeit zum direkten Kauf digitaler Artikel hineinschmuggelte. Die Richterin sah Apple im Recht, da Epic seinen Vertrag mit dem iPhone-Konzern verletzt habe.
In dem Berufungsverfahren wird der Fall nach US-Recht nicht komplett neu aufgerollt und neue Zeugen befragt. Die Berufungsrichter überprüfen stattdessen, ob Richterin Rogers Fehler unterlaufen sind./so/chd/DP/zb
Quelle: dpa-Afx