POTSDAM/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der US-Elektroautobauer Tesla
Demnach darf Tesla vorzeitige Genehmigungen wie den Einbau der Maschinen in der Lackiererei und die Rodung des Waldes nicht weiter fortsetzen, wie aus einem Bescheid des Landesumweltamtes hervorgeht, der der dpa vorliegt. Tesla hätte demnach bis zum 17. Dezember eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro erbringen müssen. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme am Freitagvormittag zunächst nicht zu erreichen.
Das Unternehmen hat dem Bescheid der Genehmigungsbehörde zufolge bis 4. Januar 2021 Zeit, die Leistungen zu hinterlegen. "Die Arbeiten können weitergehen, wenn die Sicherheit hinterlegt ist", erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500 000 Fahrzeugen pro Jahr mit rund 12 000 Mitarbeitern. Bis zu 40 000 Beschäftigte in einer möglichen vierten Ausbaustufe sind dort beschrieben.
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weitere Rodungen von Tesla nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Nabu und des Umweltverbands Grüne Liga Brandenburg untersagt. Die endgültige Entscheidung des Gerichtes steht bisher noch aus./na/DP/jha
Quelle: dpa-Afx