POTSDAM (dpa-AFX) - Wird Tesla
Bei dieser vorzeitigen Genehmigung geht es um Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus. Zudem ist die Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage vorzeitig genehmigt worden. Es handele sich nicht um einen Probebetrieb, hatte das Umweltministerium betont. Bei den Funktionstests würden nur geringe Mengen wassergefährdender und störfallrelevanter Stoffe eingesetzt, so dass die aus dem vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegenstehen.
Die Umweltschützer sehen das anders und wollen das nun vom Gericht überprüfen lassen. "Es ist noch nicht einmal klar, ob der Betrieb den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterfällt und ein entsprechender Sicherheitsbericht nötig wäre. Damit ist die rote Linie überschritten", sagte der Geschäftsführer der Grünen Liga, Michael Ganschow. Ohne eine Veränderung unter anderem der Betriebsweise werde die Anlagensicherheit nicht zu gewährleisten sein. Deshalb müsse die Genehmigungsfähigkeit der Anlage als "offen" angesehen werden, womit die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderliche positive Genehmigungsprognose nicht mehr haltbar sei.
Ähnlich äußerte sich Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. Spätestens nach der Einreichung neuer Antragsunterlagen durch Tesla könne an der erforderlichen positiven Genehmigungsprognose nicht mehr festgehalten werden. Damit seien aus Sicht der Verbände auch alle übrigen noch nicht erledigten Zulassungen des vorzeitigen Beginns aufzuheben oder zu widerrufen - bis überhaupt wieder eine Prognose zur Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage erstellt werden kann.
Der US-Elektroautobauer hatte Anfang Juni neue Antragsunterlagen für den Bau seiner Fabrik eingereicht. Die Änderungen im laufenden Genehmigungsverfahren waren unter anderem nötig geworden, weil das Unternehmen vor Ort auch die Herstellung von Batteriezellen plant. Die Unterlagen sollen ab diesen Freitag öffentlich ausliegen.
Wenn das Verwaltungsgericht die 15. vorzeitige Zulassung stoppt, würde Tesla die Funktionstests erst einmal unterbrechen müssen, sagte Anwalt Deppner. Er rechnet fest damit, dass das Verfahren in jedem Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt werden wird.
Erst Mitte Dezember vergangenen Jahres hatten die Umweltverbände vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Beschwerde einen Teilerfolg erzielt. Die Verbände hatten sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht, gewehrt. Das OVG entschied, dass der US-Elektroautobauer auf Teilen seiner Baustelle keine Waldfläche abholzen durfte.
Tesla will in Grünheide (Oder-Spree) jährlich rund 500 000 Exemplare der kompakten Reihen Model 3 und Model Y bauen. Für den Bau fehlt die endgültige umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Das US-Unternehemen baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist unklar. Ursprünglich wollte das Unternehmen im Juli seine Produktion starten. Bei einem Besuch in Grünheide Mitte Mai hatte Tesla-Chef Elon Musk das Jahresende als Termin genannt./na/DP/fba
Quelle: dpa-Afx