BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Untreue-Prozess gegen drei ehemalige und einen heutigen Personalmanager des VW
Dies habe die zuständige Kammer entschieden, die Prozessbeteiligten seien entsprechend informiert worden. Mehrere Teilnehmer müssten etwa von weit her anreisen und in Braunschweig übernachten, zudem gehörten einige Personen zur Risikogruppe. "In der Abwägung überwiegt in diesem Fall der Gesundheitsschutz." Ein Ersatztermin sei noch nicht bestimmt worden, der Start dürfte sich aber ins neue Jahr ziehen.
Die Braunschweiger Richter wollen prüfen, ob die Manager jahrelang überzogene Gehälter an leitende Betriebsräte genehmigten. Laut Anklage erlitt VW dadurch einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro. Zumindest indirekt schwingt außerdem der Verdacht mit, man habe sich so das Wohlwollen der Arbeitnehmerseite sichern wollen.
Der geplante Prozess berührt aber auch grundsätzlichere Themen - etwa die Frage, ob es überhaupt verbindliche Leitlinien zur Einstufung der Gehälter hoher Belegschaftsvertreterinnen und -vertreter gibt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die vier Personalchefs hätten fünf mächtigen Betriebsräten - darunter Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh - zwischen Mai 2011 und Mai 2016 zu üppige Entgelte und Boni auszahlen lassen. Die Verteidiger wiesen diesen Vorwurf zurück.
Auch in oberen Management-Positionen finden sich bei Volkswagen
Zentrales Problem: Auf welcher Ebene wie viel verdient werden darf, ist bisher nicht eindeutig geregelt. Offiziell bekommen Betriebsräte bei Freistellung für ihr "Ehrenamt" ein Gehalt, dass laut Gesetz dem "Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung" entsprechen soll. Als hypothetische Überlegung wird dabei zugrunde gelegt, auf welches Gehalt ein hoher Betriebsrat oder eine hohe Betriebsrätin nach vielen Jahren Anspruch hätte, wenn er oder sie heute ähnlich verantwortungsvolle Aufgaben im Management erfüllen würde. Hieb- und stichfeste Vergleichskorridore gibt es dazu jedoch nicht, Einzelentscheidungen sind gefragt./jap/DP/fba
Quelle: dpa-Afx