CELLE/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Die Volkswagen
Die Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag, ergibt sich aus der Berufung gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Hannover. Der Kartellsenat des Celler OLG beschloss nun, Skoda müsse dem Prevent-Ableger TWB "allen Schaden ersetzen", der aus der Kündigung des Liefervertrags und Verweigerung von dessen Erfüllung "entstanden ist oder noch entstehen wird". Skoda soll außerdem Auskunft darüber geben, welche Ersatzlieferanten seit April 2019 ausgewählt wurden.
Volkswagen erklärte, man halte das Urteil für falsch. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend berücksichtigt, dass aus Sicht des Konzerns eine mögliche Drohung mit einem erneuten Lieferstopp durch Prevent im Raum gestanden habe. Es würden weitere Rechtsmittel geprüft. Ein Prevent-Sprecher entgegnete, der Zulieferer sehe sich bestätigt, dass die Skoda-Kündigungen "unbegründet und rechtswidrig waren". Es geht etwa um die Modelle Octavia, Karoq und Superb./jap/DP/jha
Quelle: dpa-Afx