MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem früheren Audi
In dem zweiten Verfahren klagte die Staatsanwaltschaft neben den drei ehemaligen Audi-Vorständen auch einen früheren Hauptabteilungsleiter an, der für Autos von Audi, VW
Die vier jetzt Angeklagten seien nicht geständig, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Mayer. Gegen den früheren Hauptabteilungsleiter und einen der jetzt angeklagten früheren Entwicklungsvorstände hatte ein Gericht in Detroit in den USA bereits im Januar 2019 Betrugsanklage erhoben.
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft den drei Ex-Vorständen Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vor. Mayer sagte, einer der ehemaligen Entwicklungsvorstände habe schon im Oktober 2013 von den Manipulationen erfahren, der andere im Juli 2014, der angeklagte ehemalige Einkaufsvorstand erst im September 2015. Damals war der Skandal aufgeflogen.
Einem der Ex-Vorstände wirft die Anklage darüber hinaus vor, Audi vor seiner Berufung 2016 "über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht und so in betrügerischer Weise Vorstandsvergütungen erhalten zu haben". Ihn hatte Audi noch im selben Jahr wieder gefeuert.
Die Große Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Stefan Weickert muss nun entscheiden, ob sie die Anklagen zulässt und es einen Prozess gibt, parallel zum Stadler-Verfahren. Stadler und drei Mitangeklagte müssen sich schon ab 30. September dort verantworten - ebenfalls unter der Anklage des Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung. Er soll wie sein nun angeklagter früherer Einkaufsvorstand im September 2015 von den Abgas-Tricksereien gewusst, aber den Verkauf nicht verhindert haben.
Die drei mitangeklagten Manager und Ingenieure sollen große Audi-Dieselmotoren mit einer verbotenen Abschaltfunktion entwickelt haben. Für den Prozess hat das Gericht fast 200 Verhandlungstage bis Ende Dezember 2022 eingeplant. Stadler war von 2007 bis 2018 zwölf Jahre lang Audi-Chef gewesen.
Der Diesel-Skandal hat Audi seit 2015 mehr als 3 Milliarden Euro gekostet. Ein Audi-Sprecher betonte: "Die Anklagen gegen Einzelpersonen sind getrennt vom Verfahren gegen die Audi AG zu sehen, das bereits im Oktober 2018 mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 800 Millionen Euro abgeschlossen wurde."/rol/DP/fba
Quelle: dpa-Afx