STUTTGART (dpa-AFX) - Im Musterverfahren gegen die VW
In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von PSE-Anteilseignern. Diese werfen dem Großaktionär von Volkswagen
Von der Aussage von Wiedeking und Härter, die damals auch Mitglieder im VW-Aufsichtsrat waren, ist abhängig, wie das Verfahren dann weitergeht. Seit Juli 2021 gab es bereits mehrere mündliche Verhandlungstermine. Ein Sprecher der Porsche SE sagte am Mittwoch, das Unternehmen bleibe bei der Einschätzung, dass die angeblichen Schadensersatzansprüche nicht bestünden. "Die Porsche SE ist überzeugt, dass die Beweisaufnahme dies bestätigen wird."
Ein Knackpunkt in dem Verfahren ist, ob und unter welchen Umständen PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei Volkswagen verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche-SE-Anwalt in der Vergangenheit. Hingegen hatten die Kläger-Anwälte erklärt, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.
Die Kläger betonen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für "offensichtlich unbegründet". Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.
Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht./ols/DP/zb
Quelle: dpa-Afx