BONN (dpa-AFX) - Bei der Bundesnetzagentur sind in diesem Jahr deutlich weniger Beschwerden über Mängel bei Postdienstleistungen eingegangen als noch 2020. Dagegen erhöhte sich die Zahl der Schlichtungsanträge, bei denen die Aufsichtsbehörde zwischen Kunden und Postdienstleistern vermitteln soll, wie die Netzagentur am Mittwoch mitteilte.
Gründe für den Anstieg der Schlichtungsanträge seien wohl der zunehmende Onlinehandel und die im März vergangenen Jahres in Kraft getretene Stärkung der Verbraucherrechte im Schlichtungsverfahren, sagte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke.
Bis zum 15. Dezember 2021 gingen bei der Bundesnetzagentur insgesamt 14 370 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2020 erreichten die Aufsichtsbehörde 18 867 Beschwerden. Häufigster Grund für Kritik waren Probleme bei der Zustellung von Paketen und Briefen.
Knapp die Hälfte der Beschwerdethemen betrafen Pakete. Davon entfielen 39 Prozent auf die Wettbewerber der Deutschen Post DHL
Rund 34 Prozent der Beschwerdethemen bezogen sich auf Briefe. Davon entfielen 93 Prozent auf den unangefochtenen Marktführer im Briefgeschäft, die Deutsche Post.
Deutlich zugenommen hat die Zahl der Schlichtungsanträge, bei denen die Aufsichtsbehörde zwischen Kunden und Postdienstleistern vermitteln soll, um Streitigkeiten gütlich beizulegen. Bis zum 15. Dezember erreichten die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur insgesamt 3579 Anträge, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. In vier von fünf Fällen ging es um Paketsendungen, in jedem zweiten Fall um verlorene oder entwendete Pakete. Gut ein Viertel der Anträge betraf beschädigte Sendungen.
Die Schlichtungsstelle der Post vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und den Anbietern von Postdienstleistungen. Ziel ist es dabei, eine gütliche Einigung zu erreichen. Seit März dieses Jahres sind Postunternehmen gesetzlich verpflichtet, am außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Vorher war die Teilnahme freiwillig.
Die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, bei Qualitätsmängeln im Einzelfall für Abhilfe zu sorgen, sind allerdings beschränkt, wie eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage einräumte. Es gebe kein gesetzliches Instrument - etwa ein Bußgeld -, mit dem ein Postdienstleister im Einzelfall sanktioniert werden könne.
Trotz fehlender Sanktionsmöglichkeiten habe die Bundesnetzagentur die Beschwerdelage im Blick. Die Eingaben würden systematisch nach regionalen und thematischen Gesichtspunkten ausgewertet und auf Auffälligkeiten untersucht, sagte die Sprecherin. Ergäben sich Hinweise auf Mängel in größerem Ausmaß in bestimmten Regionen, fordere die Netzagentur das entsprechende Postunternehmen auf, innerhalb einer gesetzten Frist Stellung zu nehmen, die bestehenden Mängel zu beseitigen und die dafür getroffenen Maßnahmen darzulegen./rea/DP/stw
Quelle: dpa-Afx