LANGEN (dpa-AFX) - Im deutschen Luftraum hat es im laufenden Jahr bereits mehr Zwischenfälle mit Drohnen gegeben als im gesamten Vorkrisenjahr 2019. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte in den ersten elf Monaten bereits 127 Behinderungen des weiterhin reduzierten Flugverkehrs, wie sie am Dienstag in Langen bei Frankfurt berichtete. Das waren deutlich mehr als 2020, als im Gesamtjahr nur 92 unbemannte Fluggeräte in der Nähe von Verkehrsmaschinen oder Flughäfen gesichtet wurden. 2019 hatte es im Gesamtjahr 125 Drohnenalarme gegeben. Den Rekord markiert weiterhin das Jahr 2018 mit 158 Zwischenfällen.
72 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr fanden im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen statt. Erstmals seit vielen Jahren war nicht Frankfurt (14) der Flughafen mit den meisten Fällen, sondern Leipzig mit 16 Ereignissen. Dort wurden allein während einer Klima-Protestaktion im August 15 mal Drohnen in Flughafennähe beobachtet. In Frankfurt gingen die Sicherheitskräfte bei einem Zwischenfall im Februar von einer gezielten Störaktion aus, ohne Verantwortliche ausfindig machen zu können. Es folgen Köln (12) und Hamburg mit 10 Fällen.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt auch die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt. Sie gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.
Ein Drohnen-Modellversuch im Hamburger Hafen wurde inzwischen abgeschlossen, wie die DFS weiter berichtete. Das Konzept eines abgegrenzten Luftraums (U-Space), in dem Drohnen- und herkömmlicher Flugverkehr von einem Provider weitgehend automatisch koordiniert werden, habe in der Praxis funktioniert. Nach zahlreichen Flugversuchen und Simulationen im Hafen sollen die Ergebnisse nun vom Bundesverkehrsministerium ausgewertet werden. Mit der Umsetzung der europäischen U-Space-Verordnung in nationales Recht sei 2023 zu rechnen. Dann könnten auch erste Drohnenlufträume entstehen./ceb/DP/eas
Quelle: dpa-Afx