BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die deutsche Luftverkehrsindustrie wartet trotz grundsätzlicher Kritik auf konkrete Vorschriften zur Umsetzung der neuen Corona-Testpflicht für Passagiere aus China. Die von der EU empfohlene Testpflicht vor Abflug aus China wäre nicht erforderlich gewesen, erklärte der Branchenverband BDL am Donnerstag in Berlin. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation WHO als auch die EU-Agentur ECDC hätten festgestellt, dass derartige Reisebeschränkungen die Verbreitung des Coronavirus nicht effektiv verhindern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor auf EU-Empfehlung eine neue Corona-Testpflicht für Einreisende aus China verkündet. Zudem kündigte er Stichproben bei der Einreise an, um Virusvarianten zu erkennen. Darüber hinaus werde es Abwasserkontrollen bei Flugzeugen aus China geben. Der Flughafenverband ADV begrüßte, dass die Passagiere bereits vor Abflug in China getestet werden sollen und nicht erst bei der Ankunft an einem europäischen Flughafen.
Die entsprechende Infrastruktur zur Abwasserentsorgung sei am Frankfurter Flughafen vorhanden, sagte ein Sprecher des Betreibers Fraport. In Frankfurt landen derzeit in der Woche ein knappes Dutzend Maschinen aus der Volksrepublik. Spezialfahrzeuge der Bodenverkehrsdienste versorgen die Flugzeuge mit Wasser und entsorgen die Abwässer nach den geltenden Vorschriften. Genauere Analysen müssten aber in externen Laboren durchgeführt werden. Nun warte man auf genauere Ausführungsvorschriften.
Schon vor der EU-Empfehlung hatte sich die Luftverkehrswirtschaft sehr kritisch gegenüber neuerlichen Tests gezeigt. Vor allem der internationale Airline-Verband Iata, zu dessen Vorstand auch Lufthansa-Chef Carsten Spohr gehört, hatte die Notwendigkeit bezweifelt. Es sei sehr enttäuschend zu sehen, dass Maßnahmen, die sich in den vergangenen drei Jahren als unwirksam erwiesen hätten, reflexartig wieder eingeführt würden, hatte IATA-Chef Willie Walsh am Mittwoch gesagt.
Der ADV wies darauf hin, dass die geplanten Stichproben bei der Einreise von staatlichen Stellen organisiert werden müssten. Zuständig seien die Gesundheitsämter, die Flughäfen, Bodenverkehrsunternehmen und Airlines in ihre Überlegungen einbeziehen müssten./ceb/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx