BERLIN (dpa-AFX) - Bei den parlamentarischen Beratungen über die Corona-Regeln für den Herbst zeichnen sich noch Änderungen ab. Die zunächst weiterhin bundesweit im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maskenpflicht in Flugzeugen soll gestrichen werden, wie zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete. Zugleich soll demnach im Gesetz bundesweit festgelegt werden, dass außer in Fernzügen, Kliniken und Pflegeheimen auch in Arztpraxen FFP2-Masken zu tragen sind.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: "Impfen und Masken bleiben der beste Schutz gegen die erwartete Omikron-Welle. Deswegen setzen wir beides ein." Auch in Arztpraxen solle daher Maske getragen werden. "Solange die Pandemielage es erlaubt, wird dagegen im Flieger die Maskenpflicht fallen. Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft."
Für ein Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen hatte sich die FDP in der Ampel-Koalition stark gemacht. Vorgesehen sei nun, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Ermächtigungsgrundlage bekommen soll, um eine Maskenpflicht in Flugzeugen noch per Verordnung erlassen zu können, berichtete das RND.
Der Bundestag soll die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst an diesem Donnerstag beschließen. Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 generell wieder weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen weitere Schutzauflagen verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können./sam/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx