BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel müssen viele betroffene Mieter-Haushalte in der Hauptstadt fürchten, dass Nachzahlungen fällig werden. Die Vorschriften des Mietendeckels seien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nichtig, erklärte die Bauverwaltung am Mittwoch.

"Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben."

Der Berliner Mieterverein erklärte, eine sofortige Kündigungsmöglichkeit bestehe nicht, denn die Mieterinnen und Mieter hätten sich an das Gesetz gehalten. Überdies hätten einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete Bestand.

Ansonsten bestehe "eine alsbaldige Rückzahlpflicht der Differenzbeträge". Eine Zahlungsaufforderung sei unter Umständen nicht erforderlich. Die Rückzahlung werde mit Kenntnis des Beschlusses fällig. "Wer die offenstehenden Beträge nicht unmittelbar leisten kann, sollte mit dem Vermieter in Kontakt treten", empfahl der Verein. Er appellierte an die Eigentümer, sich fair zu verhalten und einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz am Donnerstag für nichtig erklärt. Es betrifft rund 1,5 Millionen Wohnungen. Der Vonovia -Konzern erklärte, keine Nachforderungen zu erheben.

Bausenator Sebastian Scheel (Linke) kündigte an, der Senat werde am Dienstag über Konsequenzen beraten. "Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln." Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sagte, seine Partei werde sich für einen Notfallhilfefonds für besonders bedürftige Betroffene einsetzen.

Scheel erklärte, dass nun der Bund die Aufgabe habe, entweder ein Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert, oder den Ländern die Kompetenz dazu zu übertragen./bf/DP/nas

Quelle: dpa-Afx