BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform verstoßen nach Ansicht einer Studie gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder. "Das Grundgesetz sieht weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor", heißt es in dem 144-seitigen Rechtsgutachten, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. In Auftrag gegeben wurde die Ausarbeitung von den drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Verfasser ist Ferdinand Wollenschläger, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht in Augsburg.
Wollenschläger sollte in seinem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Expertenvorschläge untersuchen, welche die 17-köpfige Regierungskommission zur Krankenhausreform vorgelegt hatte. Seiner Studie zufolge müssen den Ländern auch nach der Reform eigenständige erhebliche Gestaltungsspielräume für die Krankenhäuser verbleiben. Der Bund dürfte verkürzt gesagt keine Regelungen treffen, die Einfluss auf die Krankenhausstruktur eines Bundeslandes haben.
"Das Gutachten zeigt auf, wo dem Bund bei seiner Reform Grenzen durch die Planungshoheit der Länder gesetzt sind", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Insofern bin ich froh, dass Bundesminister Lauterbach zwischenzeitlich bereits angekündigt hat, keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten will."
Das im Dezember vorgelegte Konzept der Expertenkommission ist die Grundlage, an der sich die Gesetzespläne orientieren sollen. In Bund-Länder-Beratungen sind aber schon einige andere Akzentsetzungen deutlich geworden. Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Kritiker der Reformpläne fürchten, dass dadurch die Notfallversorgung und die reguläre stationäre Versorgung in vielen Krankenhäusern nicht aufrechterhalten werden kann. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte im Februar eine Analyse vorgestellt, wonach etwa bei akuten Herzinfarkten oder auch in der Geburtshilfe nur noch ein Viertel der bisherigen rund 140 Standorte in NRW für diese Versorgung übrig bliebe. Auch die Kommunen hatten wiederholt vor einem Kollaps in der Krankenhausversorgung gewarnt./had/DP/zb
Quelle: dpa-Afx