PARIS (dpa-AFX) - Fast 14 Jahre ist es her, dass eine Air-France-Maschine
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. 228 Menschen starben, darunter 28 Deutsche. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen.
Airbus wurde in dem Verfahren vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der Pitot-Sonden für die Geschwindigkeitsmessung unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hieß es in der Anklage.
Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei nach dem Ausfall der Pitot-Sonden mit der Lage überfordert gewesen. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen.
Die Daten der Flugschreiber ergaben, dass die Piloten vor allem auf Warnungen über einen Strömungsabriss an den Tragflächen - im englischen Fliegerjargon "stall" genannt - falsch reagiert hatten. Dies ließ den Jet schnell an Höhe verlieren und schließlich abstürzen. Anders als zu erwarten schwieg die Überzieh-Warnung zwischendurch aber, als eine bestimmte Geschwindigkeit unterschritten wurde, das Flugzeug also längst nicht mehr flog, sondern nur noch durchsackte.
Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrem Schlussplädoyer, es werde unklar bleiben, weshalb die Piloten so handelten, wie sie es taten. "Airbus und Air France konnten zu dem Zeitpunkt begründet daran glauben, dass die Ausbildung und Prozeduren hätten reichen müssen, um die Situation der AF 447 zu händeln." Es scheine ihnen unmöglich, eine Schuld der Unternehmen nachzuweisen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Man könne keine Verurteilung fordern. Gans, der in dem Verfahren einer von etwa 500 Nebenklägern ist, nannte das Plädoyer einseitig.
Airbus und Air France, die die Verantwortung für den Absturz von sich wiesen, verlangten Freispruch. Die Verteidigung von Airbus pochte darauf, lediglich auf das Recht zu hören, und bat, eine "menschlich schwierige, aber technisch und juristisch gerechtfertigte Entscheidung" zu treffen.
Für die Hinterbliebenen war das Gerichtsverfahren ein großer Schritt. Auch Gans sagte, er sei sehr froh, dass es überhaupt zu dem Prozess gekommen sei. Denn auf das Unglück folgte ein jahrelanges juristisches Tauziehen. 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren zunächst abgewiesen. Die Begründung damals: Der Unfall sei auf eine Kombination von Elementen zurückzuführen, die noch nie vorgekommen sei. 2021 schickte ein Berufungsgericht Airbus und Air France dann doch auf die Anklagebank. Unabhängig vom Urteil sagte Gans über den Prozess: "Insgesamt war er unheimlich wichtig."/rbo/DP/zb
Quelle: dpa-Afx