FRANKFURT (dpa-AFX) - Börsennotierte Unternehmen in Deutschland fordern angesichts der anhaltenden Pandemie eine Verlängerung der Sonderregelung zur Ausrichtung von Hauptversammlungen ohne Aktionäre. Die Konzerne und ihre Anteilseigner benötigten möglichst frühzeitig Planungssicherheit, argumentierte der Präsident des Deutschen Aktieninstituts (DAI), Hans-Ulrich Engel, am Mittwoch. "Wir brauchen deshalb jetzt eine Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, die bis Ende 2021 gilt", betonte der Finanzvorstand des Chemiekonzerns BASF
Weil bei Hauptversammlungen in der Regel Tausende Menschen zusammenkommen, hatte der Gesetzgeber wegen Corona in diesem Jahr erstmals erlaubt, die jährlichen Aktionärstreffen auch online durchzuführen.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte der dpa, man prüfe derzeit, ob die Regelung "angesichts der fortbestehenden Pandemie-Situation" verlängert werden solle. "Die Entscheidung wird in absehbarer Zeit getroffen und öffentlich gemacht werden."
Von der im März beschlossenen und zunächst auf dieses Jahr befristeten Ausnahmeregelung machten zahlreiche Unternehmen Gebrauch. Das Aktieninstitut in Frankfurt weist zum Beispiel darauf hin, dass 28 der 30 Konzerne im Deutschen Aktienindex für ihre Hauptversammlung den digitalen Weg wählten. Die anderen beiden Dax
Mehr als ein Dutzend börsennotierter Unternehmen in Deutschland müssen nach Angaben des Aktieninstituts aufgrund eines abweichenden Geschäftsjahres bereits in den ersten beiden Monaten 2021 eine Hauptversammlung durchführen - unter anderen Infineon
Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Aktionärsvertreter hatten vor einer Beschneidung von Aktionärsrechten in dem digitalen Format gewarnt. Denn die Anteilseigner treffen bei einer Hauptversammlung wichtige Entscheidungen: unter anderem, was mit dem Gewinn passieren soll, und wer ein Unternehmen als Aufsichtsrat kontrolliert./ben/DP/jha
Quelle: dpa-Afx