BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland und viele andere EU-Staaten eingeleitet, weil sie europäische Regeln zum Schutz von Verbrauchern nicht fristgerecht umgesetzt haben. Konkret geht es um die sogenannte Möglichkeit zur Verbandsklage, bei der bestimmte Institutionen wie Verbraucherverbände stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können. Mit derlei Verbandsklagen können Verbraucher ihre Rechte in Fällen wie dem VW
Die entsprechenden Regeln traten im Dezember 2020 EU-weit in Kraft, anschließend hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen und die EU-Kommission darüber zu informieren. "Zwar wird in den meisten Mitgliedstaaten derzeit an der Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet", teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Zahlreiche Länder hätten die notwendigen Schritte jedoch bis zum 25. Dezember versäumt.
Deshalb leitete die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und mehr als 20 weitere Länder ein. Sie haben nun zwei Monate Zeit, die Bedenken der EU-Kommission aus dem Weg zu räumen. Andernfalls kann die Behörde den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen./wim/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx