FRANKFURT/ESCHBORN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Umweltprämien für teure Elektroautos hat der US-Hersteller Tesla
Die Behörde hatte das Modell Tesla S im Herbst 2017 für einige Wochen von der Liste förderfähiger Autos gestrichen. Grund: Die gerade noch in den Förderrahmen von maximal 60 000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war damals im Handel nicht erhältlich. Später wurde der Wagen wieder als förderfähig anerkannt.
Die Frankfurter Richter mochten in der Entscheidung des Bafa keinen Verwaltungsakt erkennen, wie die Justiz am Freitag mitteilte. Auch könne Tesla keinen Schaden geltend machen. Der Hersteller hatte nach Angaben vor dem Gericht rund 1000 Kunden die jeweils entgangene Umweltprämie von 2000 Euro erstattet, insgesamt also rund 2 Millionen Euro. Dazu sei Tesla aber nicht verpflichtet gewesen, entschieden die Richter.
Sie wiesen gleichzeitig die Klagen zweier Tesla-Käufer ab, die sich dagegen gewehrt haben, dass das Bafa bereits gewährte Umweltprämien wieder zurückforderte. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden./ceb/DP/jha
Quelle: dpa-Afx