FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX) - Ein Rechtsstreit um den Umgang mit besonders geschützten Tieren auf dem Gelände der geplanten Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla
Wer ein besonders geschütztes wildlebendes Tier fängt, verletzt oder tötet, handelt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ordnungswidrig - dann droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. "Ob ein konkreter Eingriff sowie ein Verstoß gegen die genannten Strafvorschriften nachzuweisen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden", betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Drei Verfahren - um die Betankung von Fahrzeugen, um einen Ölfilm und die Entnahme von Grundwasser - wurden demnach bereits eingestellt.
Tesla will nach bisherigen Plänen im Juli in dem Werk in Brandenburg mit der Produktion von Elektroautos beginnen. Weil die umweltrechtliche Genehmigung durch das Land aussteht, baut das Unternehmen in Einzelschritten über vorzeitige Zulassungen. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung über eine mögliche endgültige Genehmigung ist offen - als wahrscheinlich gilt bis Ende März. Tesla hatte die Reptilien auf dem Gelände einsammeln lassen.
Naturschützer werfen den Behörden vor, dass die streng geschützten Tiere bei der Rodung von Wald getötet wurden. Dabei geht es auch um eine Schutthalde, die als Lebensraum gilt. Aus dem Protokoll einer öffentlichen Anhörung von Kritikern der Fabrik im Herbst geht hervor, dass der Leiter des Umweltamtes des Landkreises Oder-Spree, Thomas Driebusch, sagte: "Die untere Bodenschutzbehörde wusste tatsächlich nicht (...) über einen Altlastenfund dort." Er bezieht sich auf November 2019. "Wenig später" habe sich offenbart, dass die Schutthalde entdeckt wurde, die dann beseitigt worden sei.
Die Naturschützerin Julia Neigel, die als Sängerin bekannt wurde, sagte laut Protokoll, das habe den Wald betroffen, der gerodet wurde. "In diesem Zusammenhang gab es eine Tötungsgenehmigung." Der Kreis Oder-Spree stellte am 24. Februar 2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung der geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter für die Beseitigung einer Altlastenfläche bis zum Ende der Winterruhe aus.
Ein Kreissprecher verweist darauf, dass im Bebauungsplan der Gemeinde Grünheide von 2001 ein Gutachten angegeben wurde, das keine Gefährdung durch Altlasten für Mensch, Boden und Grundwasser festgestellt habe. Neigel geht davon aus, dass die Tiere schon vor dem 24. Februar getötet wurden. Sie verweist auf ein Gutachten der Firma Natur und Text GmbH vom 19. Februar 2020, in dem es heißt, mit Hilfe von Harvestern würden im Bereich einer Tabuzone Bäume gefällt. Die Halde war allerdings dem Umweltamtsleiter zufolge nicht bewaldet./vr/DP/men
Quelle: dpa-Afx