BONN/OLDENBURG (dpa-AFX) - Im Streit über den Glasfaserausbau im Nordwesten Deutschlands müssen der Regionalanbieter EWE und die Deutsche Telekom
Die Entscheidung ist ein Dämpfer für die Telekom und für EWE, aber nicht das Ende. Denn als sicher gilt, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet - und zwar in Form einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Sollte dieses Vorhaben scheitern und das Urteil rechtskräftig werden, hätte das Kartellamt fünf Monate Zeit, um eine neue Entscheidung zu fällen. Möglich wäre, dass die Bonner Behörde auch im zweiten Anlauf Ja sagt, hierfür aber stärkere Verpflichtungen von EWE und der Telekom verlangt. Möglich wäre auch, dass doch noch ein Nein aus Bonn kommt.
Es geht um das Marktgebiet der EWE, also vor allem um große Teile Niedersachsens - ein Gebiet nördlich von Osnabrück bis vor die Tore Hamburgs. Außerdem geht es um Teile des nördlichen NRW. Die Auflagen des Kartellamts von 2019 sehen vor, dass das Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest Wettbewerber auf sein Netz lässt. Außerdem müssen recht hohe Investitionen gestemmt werden. Diese Zugeständnisse konnten die Konkurrenten aber nicht besänftigen - sie zogen vor Gericht und setzten sich dort vorerst durch.
Ein Sprecher des Kartellamts erklärte, man nehme den Beschluss "mit Bedauern zur Kenntnis". Nach Einschätzung seiner Behörde komme es durch die Verpflichtungszusagen und die wettbewerblichen Leitplanken "zu Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum". Als Reaktion auf das Urteil machten EWE und die Telekom deutlich, dass sie an dem Gemeinschaftsunternehmen festhalten und weiter ausbauen werden. Die Glasfaser Nordwest verschickte am Mittwoch einen Brief an Kommunen, in dem es heißt: "In allen Ausbaugebieten werden die Baumaßnahmen wie geplant ausgeführt."/wdw/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx