FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um Negativzinsen für Kunden des Online-Brokers Flatexdegiro
Flatex hatte seine damals etwa 180 000 Bestandskunden im März 2017 informiert, das Unternehmen sehe sich "gezwungen", vom 15. März 2017 an Negativzinsen von seinerzeit 0,4 Prozent zu berechnen. Damit war das Unternehmen, das sein Geld mit dem Online-Wertpapierhandel verdient, eines der ersten, das die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) unabhängig von der Einlagenhöhe weitergab.
Inzwischen müssen Geschäftsbanken 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der EZB parken. In den vergangenen Wochen haben mehrere Institute die Freibeträge für Kunden gesenkt.
"Das ist kein Mechanismus mit dem wir Geld verdienen wollen, sondern grundsätzlich eine Weitergabe der Negativzinsen der EZB", betonte ein Flatexdegiro-Sprecher am Dienstag in Frankfurt auf Anfrage. "Wir würden uns freuen, die Negativzinsen wieder abschaffen zu können. Stand heute gibt es sie aber noch."
Die Bafin war seinerzeit aus Verbraucherschutzerwägungen eingeschritten. Das Gericht verneinte jedoch die zwingende gesetzliche Voraussetzung für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten und gab der Flatex-Klage gegen die Bafin-Verfügung statt. Mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof hätten sich mit der Erhebung von Negativzinsen befasst, so dass ein Einschreiten der Bankenaufsicht nicht mehr geboten gewesen sei, argumentierte die Kammer.
Flatex wurde 1999 gegründet. 2009 ging das Unternehmen an die Börse und ist inzwischen im Nebenwerte-Index SDax
Quelle: dpa-Afx