^ DGAP-WpÜG: Blitz F21-842 AG (zukünftig: ABBA BidCo AG) / Übernahmeangebot Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: AKASOL AG; Bieter: Blitz F21-842 AG (zukünftig: ABBA BidCo AG)
15.02.2021 / 05:47 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Blitz F21-842 AG (künftig: ABBA BidCo AG) c/o BorgWarner Europe GmbH Augustaanlage 54-56 68165 Mannheim Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121819
Zielgesellschaft: AKASOL AG Kleyerstraße 20 64295 Darmstadt Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 97834 WKN A2JNWZ / ISIN DE000A2JNWZ9
Am 15. Februar 2021 hat die Blitz F21-842 AG (künftig: ABBA BidCo AG) (die "Bieterin") entschieden, sämtlichen Aktionären der AKASOL AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2JNWZ9) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "AKASOL-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 120,00 je AKASOL-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält.
Vor dieser Bekanntmachung hat die Bieterin verbindliche Vereinbarungen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Sven Schulz, sowie weiteren Aktionären der Gesellschaft geschlossen, die zusammen ca. 59,4 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Darin haben sich diese Aktionäre unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltenen AKASOL-Aktien anzunehmen (Irrevocable Undertaking).
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter http://www.abba-angebot.de veröffentlicht.
Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer AKASOL-Aktie sowie die Erteilung der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben.
Die Bieterin ist eine mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft der BorgWarner Inc., einer nach dem Recht von Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gegründeten und an der New York Stock Exchange notierten Gesellschaft.
Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von AKASOL-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von AKASOL-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar AKASOL-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf AKASOL-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Frankfurt am Main, 15. Februar 2021
Blitz F21-842 AG (künftig: ABBA BidCo AG)
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Quelle: dpa-Afx