^ DGAP-WpÜG: Pet Bidco GmbH / Übernahmeangebot Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: zooplus AG; Bieter: Pet Bidco GmbH

25.09.2021 / 02:04 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Pet Bidco GmbH c/o Milbank LLP Maximilianstraße 15 80539 München Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268384

Zielgesellschaft:

zooplus AG Sonnenstr. 15 80331 München Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 125080

ISIN: DE0005111702 WKN: 511170

Die Pet Bidco GmbH (die "Bieterin") hat am 25. September 2021 entschieden, den Aktionären der zooplus AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005111702) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Investmentfonds gehalten wird, die ihrerseits von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen verwaltet und kontrolliert werden.

Die Bieterin und die Gesellschaft haben ferner am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, welche die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie bestimmte weitere marktübliche Bedingungen.

Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen. In der Investorenvereinbarung hat die Gesellschaft zugestimmt, die Bieterin in ihrer Absicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots ein Delisting der Gesellschaft durchzuführen, grundsätzlich zu unterstützen.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die näheren Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin im Internet auf der Website der Bieterin unter https://www.eqt-offer.com veröffentlicht werden.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von zooplus-Aktien. Das Übernahmeangebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen und Bedingungen sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der zooplus AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen gründlich zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen von Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der aufgrund des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

München, 25. September 2021

Pet Bidco GmbH

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Quelle: dpa-Afx