BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Prozess gegen zwei ehemalige VW
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ist dem Volkswagenkonzern durch überhöhte Gehälter und Boni an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder im Zeitraum von Mai 2011 bis Mai 2016 wahrscheinlich ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden. Für die Verhandlung hat das Landgericht zunächst Termine bis Januar festgelegt. (Az. 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19))
Mit den Vorwürfen zu überhöhten Zahlungen an Betriebsratsmitglieder sind der Konzern und die niedersächsische Justiz seit 2016 beschäftigt. Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen
Quelle: dpa-Afx