FRANKFURT/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank
Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.
Erneut hatte die Hamburger Bank in dem Verfahren argumentiert, dass es keine Absprachen zu Cum-Ex-Geschäften gegeben habe. Die Deutsche Bank sei als Depotbank des Verkäufers in mehr als 400 Aktientransaktionen verpflichtet gewesen, Kapitalertragssteuer an den Fiskus abzuführen. Das Gericht hielt aber daran fest, dass allein M.M.Warburg die Steuern schulde. Dies sei auch in einem Vorverfahren beim Landgericht Bonn festgestellt worden. Gegen das Frankfurter Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden./ceb/ben/DP/jha
Quelle: dpa-Afx