WEIMAR (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit zwischen dem Land Thüringen und dem Kali-Konzern K+S
Das Oberverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob Verträge zwischen Thüringen, einer Treuhand-Nachfolgegesellschaft und K+S aus dem Jahr 1999 rechtmäßig waren und weiter gelten. Danach ist K+S von den Kosten für die Arbeiten in den Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis freigestellt. Thüringen hatte sich vertraglich gebunden und für die Kostenübernahme Geld vom Bund erhalten, das seit Jahren aufgebraucht ist. Formal geht es um Umweltschäden, die durch den Kali-Abbau in der DDR entstanden.
Das Land wolle die Zahlungen, die sich laut Umweltministerium bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro summierten, beenden und sehe den Bund in der Pflicht, machten die Thüringer Anwälte in ihren Plädoyers deutlich. Die Prozessvertreter von K+S pochten auf Weiterzahlung. Das Unternehmen hatte sich damit in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vor einigen Jahren durchgesetzt./rot/DP/mis
Quelle: dpa-Afx