STUTTGART (dpa-AFX) - Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes
In einer Äußerung hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt angegeben, er habe sich gemobbt und gedemütigt gefühlt. Als Mitarbeiter einer Speditionsfirma habe er zudem mit einer drohenden Kündigung gerechnet. Er habe aber keinen Aufenthaltstitel, sondern besitze wegen eines nicht verlängerten Reisepasses nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Ohne Arbeitsplatz hätte er Deutschland und seine Familie verlassen müssen. Die Verwandten der Opfer hatten sich nach der Äußerung unzufrieden und enttäuscht gezeigt.
Das Landgericht muss nun entscheiden, ob der Mann auf der Anklagebank seine beiden Opfer "absichtlich" und "heimtückisch" erschossen hat. Dann wäre die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht ausgeschlossen und eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Oder ob es der Verteidigung des angeklagten Mannes folgt, die von einer Spontantat in einem psychischen Ausnahmezustand spricht. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt./mov/DP/zb
Quelle: dpa-Afx