BERLIN (dpa-AFX) - Der VW
Der Antrag für eine externe Aufarbeitung war von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gekommen. Im Mai dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht in Celle eine frühere Entscheidung dazu bestätigt und dabei den ursprünglich ernannten Prüfer aus Altersgründen ersetzt. Da die OLG-Entscheidung formal rechtskräftig ist, gehen die Wolfsburger den Weg zum Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Aus Sicht von Volkswagen werden die Vorgänge, die der Sonderprüfer aufklären soll, bereits sehr breit und auch unabhängig aufgeklärt. Pötsch verwies bei der Online-Hauptversammlung am Mittwoch auf den vom US-amerikanischen Justizministerium eingesetzten unabhängigen Kontrolleur (Compliance Monitor) Larry Thompson. Im Übrigen kooperiere der Konzern vollumfänglich mit den Behörden in zahlreichen Ländern. Nach VW-Angaben hat der neue Sonderprüfer die Bestellung zwischenzeitlich angenommen. Die Verfassungsbeschwerde habe keine aufschiebende Wirkung./bch/DP/jha
Quelle: dpa-Afx