HANNOVER (dpa-AFX) - Die jüngste Betriebsratswahl bei Volkswagen in Wolfsburg muss doch nicht wiederholt werden. Das Landesarbeitsgericht in Hannover hob am Mittwoch einen Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom vergangenen Sommer auf, der die Wahl für unwirksam erklärt hatte, wie der Betriebsrat mitteilte (Az.: 13 TaBV 46/22). Beim Gericht war am Mittwochabend niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts", sagte ein Betriebsratssprecher. "Das bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Feststellungen der ersten Instanz aus Braunschweig fehlerhaft und vorschnell erfolgt waren. Diese Kritik am Ablauf der Wahl ist nun ausgeräumt."

In der ersten Instanz hatten am 13. Juli 2022 in Braunschweig noch die Kläger gewonnen. Sie hatten moniert, dass es bei der Wahl im März 2022 ihrer Meinung nach zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Aus der Abstimmung war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen.

Geklagt hatten insgesamt neun Kandidaten unterlegener Listen. Sie hatten unter anderem den Umfang der Briefwahl beanstandet. Hier sei gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Auch der Umgang mit Briefwahl-Rückläufern wurde gerügt.

Der nun ergangene Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann noch per Rechtsbeschwerde vorm Bundesarbeitsgericht angefochten werden./fjo/DP/he

Quelle: dpa-Afx