DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ähnelt das Design der Kleinkind-Pflegeprodukte von Nivea Baby zu sehr der Aufmachung der Produkte des traditionsreichen Wettbewerbers Bübchen? Diese Frage beschäftigt am Mittwoch das Düsseldorfer Landgericht. Die Bübchen Skincare GmbH wirft dem Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf
Tatsache ist, beide Produktserien kommen babyblau daher und weisen auf der Vorderseite jeweils ein dunkelblaues Firmenlogo und ein Comic-Element auf. Bübchen sieht deshalb eine Verwechslungsgefahr und erhebt Klage. Es sei bezeichnend, dass Beiersdorf für die Babyprodukte nicht auf einen bereits im Spektrum der Nivea-Blautöne befindlichen Farbton zurückgriffen habe, sagte eine Firmensprecherin.
Nivea habe bei der Einführung der Baby-Pflegeserie einfach "die Produktmerkmale des Marktführers übernommen", betonte sie. Farbe und Flaschenaufmachung seien "offensichtlich an Bübchen angelehnt". Dies stelle eine wettbewerbswidrige Nachahmung dar. Bübchen-Chef Martin Kemper klagte: "Beiersdorf schmückt sich mit langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition von Bübchen."
Beiersdorf weist diese Darstellung entschieden zurück. Eine Unternehmenssprecherin sagte am Dienstag, das Unternehmen sei der Überzeugung, dass die von Bübchen erhobenen Vorwürfe der Rechtsverletzung unbegründet seien. "Diese Auffassung werden wir auch im gerichtlichen Verfahren vertreten", kündigte sie an.
Bübchen, 1961 in Soest gegründet, gehörte früher zum Markenimperium des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé. Seit 2020 gehört der Babypflege-Hersteller aber zu Katjes International, einem Schwesterunternehmen des Süßwarenherstellers Katjes Fassin./rea/DP/stk
Quelle: dpa-Afx