(Tippfehler im ersten Absatz berichtigt)
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Bayer und andere Unternehmen müssen im Bundesstaat Kalifornien weiterhin nicht auf mutmaßliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat hinweisen. Ein hochrangiges US-Berufungsgericht entschied am Dienstag (Ortszeit) in San Francisco, dass eine Auflage Kaliforniens verfassungswidrig sei, von Unternehmen eine entsprechende Warnung nach dem "Prop 65"-Gesetz zu fordern. Damit wurde eine einstweilige Verfügung bestätigt.
Hintergrund der Forderung Kaliforniens war, dass die WHO-Krebsforschungsagentur IARC den Unkrautvernichter vor einigen Jahren - im Gegensatz zu anderen Behörden - als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hatte. Bayer widerspricht dem und betont die Sicherheit des Produkts.
Bayer begrüßt die aktuelle Entscheidung. Sie richte sich gegen verpflichtende Warnungen, die nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauert würden, sagte ein Unternehmenssprecher. Die Entscheidung der Richter sei daher auch wichtig für die laufenden Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA. In denen führen Personen ihre Krebserkrankungen auf die Nutzung glyphosathaltiger Unkrautvernichter zurück.
Der Konzern hatte sich die Probleme 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Dax -Konzern, das in den USA eine Klagewelle in Gang setzte. 2020 dann hatte Bayer ein milliardenschweres Programm aufgelegt, um den Großteil der Klagen - ohne Haftungseingeständnis - beizulegen. Einen Großteil der Klagen hat Bayer bereits abgearbeitet. Zudem hatten die Leverkusener in der Zwischenzeit vor Gericht neun Fälle für sich entschieden. Zuletzt gab es aber wieder drei Niederlagen. Die jüngsten Niederlagen von Bayer könnten signalisieren, dass der Konzern einen Großteil oder die gesamte Summe der immer noch milliardenschweren Glyphosat-Rückstellungen auch brauchen könnten, hatten Analysten der Bank Morgan Stanley am Montag in einer Einschätzung erklärt./mis/knd/jha/
Quelle: dpa-Afx