POTSDAM (dpa-AFX) - Der Elektroautokonzern Tesla
Mit diesen beiden Entscheidungen über die Zulassung des vorzeitigen Beginns hat die Genehmigungsbehörde den Angaben zufolge über alle Anträge nach Paragraf 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden.
Zudem darf die Erprobung der Betriebstüchtigkeit von Anlagen im Bereich der Gießerei und der Lackiererei, die teilweise schon zugelassen wurde, fortgesetzt werden. Dafür dürfen temporäre Hilfsanlagen wie Kompressoren, Kühler, Flaschenbündel zur Lagerung technischer Gase und Heizzentralen genutzt werden. Zugelassen sind insbesondere Druckprüfungen an verschiedenen Leitungen und Behältern sowie die Erprobung verschiedener Teile der Lackieranlage.
Tesla baut bisher nur mit vorzeitigen Zulassungen. Die abschließende umweltrechtliche Genehmigung für das Gesamtprojekt steht noch aus. Umweltschützer befürchten mit der Ansiedlung unter anderem negative Folgen für die Natur und knappes Trinkwasser.
Derzeit werden laut Umweltministerium die Einwendungen einer Online-Konsultation geprüft, die am 14. Oktober endete. Ab dem 2. November wird die Online-Konsultation aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt. Umweltverbände hatten dem Land nach der Erörterung von über 800 Einwänden von Ende September bis Mitte Oktober vorgeworfen, sie sei zu spät bekanntgemacht worden. Das Landesumweltamt hatte dann entschieden, das Verfahren zur Sicherheit zu wiederholen. Das Umweltministerium sprach allerdings von einer Rechtsauffassung, die von der bisherigen Auslegung abweiche.
Ursprünglich sollte bereits Anfang Juli die Herstellung von E-Autos beginnen, inzwischen peilt Tesla das Jahresende an. Der Start hatte sich verschoben, weil das Unternehmen seinen Antrag zur Genehmigung um eine Batteriefabrik ergänzte. Nach Ansicht von Regierungschef Dietmar Woidke ist die Entscheidung über die abschließende Genehmigung der Tesla-Fabrik noch in diesem Jahr denkbar. Geplant sind in einer ersten Phase bis zu 500 000 Autos pro Jahr.
Unterdessen haben sich Umweltschützer mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen im Bund besorgt gezeigt, dass mit künftigen Entscheidungen über Planungsbeschleunigungen Erörterungstermine in umweltrechtlichen Verfahren gänzlich entfallen könnten oder nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt würden.
"Der Erörterungstermin ist eine seit Jahrzehnten bestehende Errungenschaft im Umweltrecht und Ausdruck einer Gesellschaft, die auf Partizipation setzt", hieß es in einem offenen Brief des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. und der Grünen Liga Brandenburg an die Verhandlungspartner, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Erörterungstermine seien ein fester Bestandteil gelebter Demokratie und stellten einen Dialog auf Augenhöhe mit der Bevölkerung dar, heißt es. Auf einem derartigen Termin können Einwendende, Antragsteller sowie Behörden erheblich zu einer optimalen Sachverhaltsaufklärung und damit zu sachgerechten Entscheidungen beitragen.
In den Verhandlungen über eine Ampel-Koalition im Bund geht es in einer der Arbeitsgruppen mit dem Titel: "Moderner Staat, digitaler Aufbruch und Innovationen" unter anderem auch um Planungsbeschleunigungsverfahren./na/DP/he
Quelle: dpa-Afx