KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale verstößt es gegen geltendes Recht, dass Mieterinnen und Mieter ohne jede Kündigungsmöglichkeit einen Anschluss mitbezahlen müssen, den sie möglicherweise nicht nutzen wollen. Dadurch seien Anbieter alternativer Übertragungswege - wie etwa Streamingdienste - im Nachteil. In dem Musterverfahren haben die Wettbewerbsschützer den Gelsenkirchener Immobilienkonzern Vivawest verklagt, der mehr als 120 000 Wohnungen vermietet. (Az. I ZR 106/20)
Das Urteil, das voraussichtlich in einigen Monaten verkündet wird, wird aber nur noch vorübergehend von Bedeutung sein. Die Politik hat das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs bereits besiegelt. Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft, bis Ende Juni 2024 gibt es dann noch eine Übergangsfrist. Danach haben alle Mieter die Wahlfreiheit, für die die Wettbewerbszentrale vor dem BGH streitet./sem/DP/stw
Quelle: dpa-Afx