BONN (dpa-AFX) - Im Wirecard
Bis zum 22. Juni hätten der FIU im Rahmen ihrer Analyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwei Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit den ersten Vorwürfen gegenüber Wirecard vorgelegen, erläuterte der Zoll-Sprecher. Diese Meldungen seien bereits im Jahr 2019 an das zuständige Landeskriminalamt Bayern abgegeben worden. Zusätzlich sei die Finanzaufsicht Bafin unterrichtet worden. Die FIU habe insoweit ihr vorliegende relevante Erkenntnisse zu Wirecard unmittelbar weitergeleitet und sei damit ihrem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nachgekommen.
Seitdem bewerte die FIU im Rahmen einer vertieften Analyseoperation nochmals alle ihr bislang vorliegenden Informationen zu Wirecard einschließlich der neu bei ihr eingehenden Verdachtsmeldungen im Lichte der aktuellen Erkenntnisse. Dabei habe die FIU den Kriterienkatalog der Untersuchung - über ihren gesetzlichen Kernauftrag hinaus - um Bilanzbetrug, Insiderhandel, Marktmanipulation sowie Betrugs- und Untreuevorwürfe erweitert.
Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies - und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren./brd/DP/fba
Quelle: dpa-Afx