Bei der Abspaltung von Paypal gibt es eine kurzfristige Kehrtwende bei der steuerlichen Behandlung: Der für viele Depotbanken maßgebliche WM Datenservice stuft die Kapitalmaßnahme nun als steuerpflichtige Sachausschüttung ein."
Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage gehen wir unter Risikogesichtspunkten von einem steuerpflichtigen Spin-off aus", erklärt Thorsten Pohl, Abteilung Steuern und Investmentrecht der WM Gruppe gegenüber boerse-online.de.
Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung." "Das ist überraschend und nicht ganz nachvollziehbar", erklärt der auf Kapitalmaßnahmen spezialiserte Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München.
Depotbanken hatten Ebay-Aktionären schon teilweise mitgeteilt, dass auf die eingebuchten Paypal-Aktienn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Betroffene Ebay-Aktionäre können innerhalb von vier Wochen nach Einbehalt Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Depotbank einlegen. "Andernfalls sollte eine Erstattung oder Richtigstellung über die Steuererklärung 2015 beantragt werden", rät Sahm.