Viele Autofahrer könnten kräftig bei ihrer Kfz-Versicherung sparen, mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr. Dazu müssten sie nur bereit sein, den Versicherer zu wechseln. Wer das zum 1. Januar tun möchte, muss seine Versicherung bis spätestens 30. November kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Versicherte sollten daher überprüfen, ob sie kündigen können (die entsprechenden Angaben stehen in den Versicherungsunterlagen) und ob die Prämie zu hoch ist. Manchmal gibt auch der angestammte Versicherer einen Nachlass, wenn man ihm das günstigere Angebot eines Konkurrenten vorlegt.

Viele Wechselwillige nutzen den Preisvergleich auf Onlineportalen wie verivox.de oder check24.de. Ein Vergleichstest von €uro am Sonntag (die Finanzzeitschrift erscheint wie BÖRSE ONLINE im Finanzen Verlag) und dem Deutschen Kundeninstitut ergab, dass check24.de in diesem Zusammenhang das beste Portal ist. Eine Suchmaske unterstützt die Recherche nach individuellem Bedarf. Doch Achtung: Nicht bei jedem Kfz-Versicherer sind dort Policen abschließbar. So fehlen die HUK-Coburg und der Branchenzweite Allianz, sowohl deren Stammmarken als auch die Onlinelabels HUK24 beziehungsweise Allianz Direct (die Tochtergesellschaft hieß bis vor einem Jahr Allsecur). Auch der Versicherer LVM, immerhin Nummer 5 der Branche, bleibt außen vor.

Hauptgrund für die Absenz: Versicherte, die von Vergleichsportalen an die Assekuranz vermittelt werden, kommen den Anbietern teurer als jene Kunden, die direkt abschließen. Das liegt an den Provisionen, die die Portale von den Gesellschaften verlangen. Sie sind im Netz höher als bei Vermittlern vor Ort. Andererseits werden immer mehr Policen online abgeschlossen. Das drückt auf die Margen der Versicherer, und zwar seit Jahren.

Gut zu wissen: Neutral verhalten sich die Portale nicht. Als Makler leben sie von den Provisionen der Firmen. Möglicherweise spülen sie vermeintliche "Preis-Leistungs-Sieger" auf Platz 1 der Rangliste. Auch können Voreinstellungen wie etwa eine - prinzipiell unnötige - Insassenunfallversicherung das Suchergebnis verzerren, warnt die Stiftung Warentest. Die Verbraucherseite finanztip.de empfiehlt, zwei Portale und zusätzlich einen nicht gelisteten Direktversicherer parallel zu nutzen.

Vorsicht: Viele Verbraucher werden im laufenden Jahr wegen des Corona-Lockdowns im Frühjahr weniger mit dem Auto gefahren sein als üblich. Man sollte für 2021 nicht diese verringerte Kilometerzahl in Anschlag bringen, sondern eher die durchschnittliche Fahrleistung der Vorjahre. Sonst muss man im nächsten Jahr beim Versicherer nachmelden, falls man doch wieder so viel (oder sogar mehr) fährt wie üblich - andernfalls kann es zu Nachforderungen durch den Versicherer kommen oder der Schutz schlimmstenfalls komplett wegfallen. Übrigens: Wer 2020 wegen Corona weniger gefahren ist, als er als Fahrleistung im Vertrag angegeben hat, kann bei vielen Versicherern jetzt schon Prämien zurückfordern (siehe Kasten rechts).

Welcher Schutz ist der richtige? Bei alten Autos reicht es häufig, lediglich eine Kfz-Haftpflichtpolice abzuschließen. Verbraucherschützer empfehlen, dass ein Fahrzeug zumindest in den ersten drei Jahren vollkaskoversichert sein sollte, während nach etwa zehn Jahren selbst der Teilkaskoschutz nicht mehr unbedingt nötig ist. Der Bund der Versicherten (BdV) rät zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und von maximal 500 Euro in der Vollkasko, um die Beiträge zu senken.

HAFTPFLICHT: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden beim gegnerischen Unfallopfer ab. Auch die Insassen des eigenen Fahrzeugs sind geschützt. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Auto bekommen keine Deckung. Die Police wirkt außerdem wie eine Rechtsschutzversicherung, weil sie unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Vorsicht: Unfälle durch Alkohol und Drogen regulieren die Gesellschaften zwar, doch werden sie versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sach- und 50 000 Euro für Vermögensschäden (etwa wenn der Geschädigte einen Flug versäumt und Schadenersatz fällig wird). Doch sollte man weit darüber hinausgehen. Bei Personenschäden sind mindestens 50 Millionen Euro empfehlenswert, bei Sachschäden zehn Millionen Euro. Weitere wichtige Kriterien sind:

- Mallorca-Police: Diese Option erhöht die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Die Mallorca-Police kostet meistens keinen Aufschlag.

- Verspätete Anzeige: Bis zu welcher Höhe reguliert der Versicherer einen Schaden, den der Versicherte selbst tragen will, dann aber doch verspätet einreicht?

- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Welche Nachzahlung wird fällig, wenn der Kunde im Antrag falsche Angaben gemacht hat, etwa wenn die tatsächliche durchschnittliche Laufleistung höher liegt als angegeben?

TEILKASKO: Sie zahlt, wenn das eigene Auto gestohlen oder durch bestimmte Ursachen beschädigt wird, etwa wenn Hagel Spuren im Lack hinterlässt oder bei Sturm ein Ast auf den Wagen fällt. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbruch sowie Kabelschäden durch Kurzschluss. Weitere wichtige Kriterien sind:

- Marderbisse: Schäden an Schläuchen und der Verkabelung sowie deren Folgen. Bei manchen Versicherern sind allerdings die Summen, die erstattet werden, begrenzt.

- Erweiterung der Elementargefahren: Welche Gefahren sind zusätzlich zu Überschwemmungen als Basisschutz mitversichert? Großzügige Versicherer zahlen auch bei Lawinen, Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Muren oder Steinschlag.

VOLLKASKO: Sie zahlt, wenn das eigene Auto durch eigenes Verschulden beschädigt wird oder wenn Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen. Außerdem ist Teilkasko inbegriffen. Weitere wichtige Kriterien sind:

- Wildschadenklausel: In der Regel sind nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert, also etwa mit Wildschweinen, Rehen und Hasen. Die Police sollte jedoch für alle Tiere gelten, so beispielsweise auch für Vögel, Hunde, Katzen und Pferde.

- Neuwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Neukauf wird bei Totalschaden der komplette Neupreis ersetzt? Gute Policen leisten noch nach 18 Monaten.

- Kaufwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Gebrauchtkauf wird der komplette Kaufpreis ersetzt? Hier sind bei leistungsstarken Anbietern 14 Monate drin.

- Grobe Fahrlässigkeit: Üblicherweise leistet der Versicherer nicht, wenn der Kunde etwa eine rote Ampel überfährt und verunglückt. Deshalb sollte der Anbieter auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Vorsicht: Das ist kein Freibrief. Besonders grobe Schnitzer muss sich der Fahrer nach wie vor zuschreiben lassen, bei einem Diebstahl etwa das Steckenlassen des Schlüssels oder Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen.

TELEMATIK: Ein spezielles Thema sind die Telematik-Tarife. Hier wird mittels eingebauter Technik das Fahrverhalten gemessen und in die Prämienberechnung einbezogen. Die Allianz hat bereits eine sechsstellige Zahl dieser Verträge verkauft. Der BdV rät laut einer Sprecherin von solchen Angeboten generell ab: "Es ist nicht eindeutig nachvollziehbar, welches Fahrverhalten in welchem Umfang die Prämie reduziert." Auch seien die Telematik-Tarife selbst bei günstigem Fahrverhalten nicht in jedem Fall billiger als traditionelle Policen. Ein weiteres Gegenargument: "Man gibt bei der Telematik viele Daten preis und sollte daher kritisch hinterfragen, welche Regelungen hier vereinbart werden."

 


Corona: So gibt es Beiträge zurück

Durch die Corona-Pandemie ist der Straßenverkehr zeitweise deutlich zurückgegangen. Entsprechend sind 2020 bislang auch weniger Unfälle passiert und die Kfz-Versicherer verzeichnen deutlich weniger Schäden als in den Vorjahren. Beispiel: Ein Pendler, der mit dem Auto 15 Kilometer in die Arbeit fährt, fährt durch Lockdown und Homeoffice geschätzt knapp 5000 Kilometer pro Jahr weniger. Die Verbraucherseite finanztip.de hat anhand von realen Tarifen kalkuliert, dass eine geringere Fahrleistung von 5000 Kilometern rund zehn Prozent Prämie spart.

Eine Umfrage des Portals unter 30 Anbietern ergab, dass alle Teilnehmer auf Anfrage Beiträge erstatten, wenn die Fahrleistungen geringer sind als im Vertrag angegeben. Der Haken: Neun Versicherer reduzieren den Beitrag erst ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Kunde meldet - und nicht rückwirkend. Darunter sind die Nummern 3 bis 5 am Markt, nämlich AXA, VHV/Hannoversche Direkt und LVM. Die Mehrheit zahlt auch rückwirkend, darunter die Branchenführer HUK-Coburg/HUK24 und Allianz/Allianz Direct. Die HUK stellte außerdem in Aussicht, im kommenden Jahr von sich aus Gutschriften in ungenannter Höhe zu versenden. Voraussetzungen: schadenfreies Fahren im Jahr 2020 und ein Vertrag für 2021.

Wie bekommt man die Rückzahlungen? Gleichen Sie zunächst die Fahrleistung im Vertrag mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab. Dann kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung schriftlich. Wichtig: Lassen Sie sich die neue Kilometerleistung sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragsanpassung bestätigen. Ein Kontakt per E-Mail ist einem Brief vorzuziehen - dann bekommt man im Zweifel auch gleich eine Bestätigung.