Formal werden diesmal eine ordentliche und anschließend eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten. Die außerordentliche Versammlung wurde nach den Bestimmungen des britischen Aktiengesetzes (Companies Act) nötig. Demnach ist eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Eigenkapital nur noch die Hälfte oder weniger beträgt als das einbezahlte Aktienkapital. Dabei ist laut Gesetz zu prüfen, "ob und welche Schritte unternommen werden sollten, um mit der Situation zurechtzukommen".
Das Unternehmen schreibt mit einer Ausnahme seit 2008 rote Zahlen. Das Eigenkapital von Air Berlin ist deutlich negativ. Es lag Ende 2016 bei minus 1,47 Milliarden Euro. Der arabische Großaktionär Etihad, der 29,2 Prozent der Anteile besitzt, hält das Unternehmen seit Jahren mit Finanzspritzen in der Luft.
Verhandlungen zwischen Etihad und dem Tui-Konzern (TUI) über eine gemeinsame Ferienfluggesellschaft der Air-Berlin-Tochter Niki mit Tuifly waren in der vorigen Woche gescheitert. Niki bleibt nun erst einmal im Konzern, zuständig für die Urlaubsflüge in Europa. Fraglich ist, wie es mit Air Berlin insgesamt weitergeht. Niki soll "in Kürze" an Etihad abgegeben werden. Der Verkauf wurde bereits im Dezember 2016 angekündigt, Etihad überwies bereits die vereinbarten 300 Millionen Euro an Air Berlin./brd/DP/stw