Diese Notwendigkeit sieht der Frankfurter Börsenbetreiber Deutsche Börse nicht. "Eine Aussetzung kommt nur in Frage, wenn die Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels gefährdet erscheint", sagte ein Sprecher der Börse. Dies sei bei starken Preisschwankungen aber nicht automatisch der Fall. "Solange kein Informationsungleichgewicht im Markt besteht, genügt der Umstand, dass offenbar erhebliche Teile des Markts die Aktie veräußern, nicht für eine Aussetzung des Handels." Die Finanzaufsicht Bafin wollte zu dem Thema keine Stellungnahme abgeben.

Die Aktionärsschützer argumentieren hingegen, die entstehende Dynamik insbesondere automatisierter Verkaufsorders müsse unterbrochen werden. "Um den Anlegern die Chance zu geben, die Situation in Ruhe zu beurteilen, und den Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, auf die erhobenen Vorwürfe zu reagieren." Bei Wirecard waren in der vergangenen Woche binnen kurzer Zeit Milliarden an Börsenwert vernichtet worden. Die "Financial Times" hatte über finanzielle Unregelmäßigkeiten bei einem Wirecard-Mitarbeiter in Singapur berichtet. Daraufhin waren die Papiere am Mittwoch um bis zu 25 Prozent und am Freitag um 31 Prozent abgestürzt. Wirecard hatte die Vorwürfe vehement zurückgewiesen - die Aktie ging seit Montag daraufhin auf Erholungskurs.

An den zwei turbulenten Tagen hatte ein Schutzmechanismus der Börse im Xetra-Handel mehrmals gegriffen: der Handel der Wirecard-Aktien war angehalten worden. Bei dieser sogenannten Volatilitätsunterbrechung wird bei großen Preissprüngen vom fortlaufenden Handel in eine Auktionsphase gewechselt, die mehrere Minuten dauern kann. Orders werden dann nicht sofort ausgeführt, sondern bis zum Ende der Auktionsphase gesammelt, mit Angabe eines indikativen Preises. Das entschleunige den Handel in Extremsituationen, sagte der Sprecher. Eine Aussetzung sei hingegen in solchen Situationen nicht sinnvoll. "Denn das führt in aller Regel zu einer noch höheren Unsicherheit bei den Marktteilnehmern und lässt die Volatilität weiter ansteigen."

rtr