Gute Nachrichten für viele Betriebsrentner: Wenn sie speziellen Pensionskassen angehören, sollen sie bei Insolvenz ihres Arbeitgebers besser geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag kürzlich beschlossen, eine Zustimmung des Bundesrats gilt als wahrscheinlich.
Konkret sollen sogenannte regulierte Pensionskassen ab Anfang 2022 unter den allgemeinen Schutzschirm für Betriebsrenten namens Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einbezogen sein. Betroffene Arbeitgeber müssen ab kommendem Jahr in den PSV einzahlen. Laut Bundesarbeitsministerium, das die Gesetzesvorlage erstellt hatte, gilt die neue Regelung für 20 000 Arbeitgeber, 100 Pensionskassen und rund drei Millionen Versicherte. Die betriebliche Altersvorsorge hat diverse Zweige. Für die meisten gibt es bereits Schutzkonzepte. So haben viele Großkonzerne sogenannte Direktzusagen für ihre Beschäftigten laufen, die über den PSV gedeckt sind. Der Verein wäre beispielsweise bei einer Insolvenz der Lufthansa, die angesichts der Corona-Krise kurzfristig möglich schien, eingesprungen. Andere Pensionskassen, die von Versicherern betrieben werden, sind über deren branchenweiten Sicherungsfonds Protektor geschützt.
Serie von Schieflagen
Bei den regulierten Pensionskassen, mit denen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ermöglichen, klafft bislang eine Lücke. Sie wurde in den vergangenen Jahren offensichtlich, denn die niedrigen Marktzinsen bringen viele dieser Institutionen in Bedrängnis. Ein Gutteil ihres Kapitals steckt in Anleihen, zudem steigen durch die Alterung der Gesellschaft die Auszahlungen.
In der Folge gab es einige Schieflagen. So traf es die Pensionskasse der Caritas, die Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung (Letztere fällt entgegen ihrem Namen nicht unter Protektor). Sie kürzten die Auszahlungen für aktuelle und künftige Rentner. Eigentlich müssten deren gegenwärtige oder ehemalige Arbeitgeber die Verluste ausgleichen. Doch wenn diese insolvent sind, bleiben die Betroffenen auf dem Minus sitzen. Das soll künftig anders laufen.
Mit dem Gesetz reagiert die Koalition auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr. Danach ist die Kürzung der Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen unverhältnismäßig. Das gilt laut EuGH etwa, wenn das Minus mehr als die Hälfte des bisherigen Betrags ausmacht oder wenn ein Arbeitnehmer armutsgefährdet würde. Mit der Änderung geht die Koalition aber deutlich über die Vorgaben des EuGH hinaus.
Für Problemfälle, die bis Ende 2021 auftauchen, übernimmt der Bund die Kosten für die Mindestgarantien, wie sie der EuGH aufgestellt hat.
Update: Der Bundesrat hat dem Gesetz inzwischen zugestimmt.