Der Versicherungskonzern AXA kündigt knapp 18 000 Kunden den Unfallschutz. Das Unternehmen reagiert damit nach eigenen Angaben auf steigende Kosten und sinkende Marktzinsen.

Die Kündigungen könnten für die Betroffenen extrem unangenehm sein. Denn die "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr", so der Name der Police, wurde gerade solchen Kunden angeboten, für die keine Alternative zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) erreichbar war. Diese klassische Lösung ist für manche Berufe und Altersgruppen sehr teuer oder gar nicht erhältlich.

Die Police wurde von 2006 bis 2010 verkauft. Der Versicherer zahlt, wenn ein Unfall oder bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs zu Invalidität führen, je nach Beitragshöhe eine lebenslange Rente zwischen 500 und 3000 Euro. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst über die Pläne der AXA berichtet. Ein Konzernsprecher sagte €uro am Sonntag, man verzichte nur dann auf eine Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder sich für ein anderes Produkt der AXA entscheidet. Der "erhebliche medizinische Fortschritt" habe die Kosten erhöht. Zugleich hätten die niedrigen Marktzinsen, zu denen ein Teil des Kundengelds angelegt wird, die Einnahmen verringert.

Zweifelhafte Alternative



Betroffenen werde alternativ der Wechsel in die "Existenzschutzversicherung" offeriert, die ebenfalls eine "bezahlbare Alternative" zur BU-Versicherung darstelle, sagte der Sprecher weiter. Dieser Wechsel sei kostenlos und erfolge ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. Die - mit zunehmendem Alter steigenden - Prämien seien so angesetzt, als ob der Versicherte noch ebenso alt sei wie bei Abschluss der Unfall-Kombirente.

Thorsten Rudnik, Mitarbeiter des Maklerbüros Helge Kühl im schleswig-holsteinischen Neudorf-Bornstein, rät von einem Wechsel in die Existenzschutzversicherung ab. "Sie wird deutlich teurer sein, versichert weniger, und eine mögliche Rentenleistung endet spätestens mit dem 67. Lebensjahr." Falls tatsächlich keine BU-Versicherung erreichbar sei, sollten Verbraucher über eine gute Unfall- oder eine Pflegetagegeld-Police nachdenken.

Rechtlich sei die Kündigung vermutlich nicht zu beanstanden, so Rudnik. Bei Unfallversicherungen gilt meist eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei BU-Policen - und auch der Existenzschutzversicherung - hat der Anbieter üblicherweise kein Kündigungsrecht. Allerdings dürfen die Beiträge bis zu einem Limit steigen, das bei Vertragsabschluss definiert wird. Diese sogenannte Bruttoprämie liegt teilweise weit über der aktuellen Nettoprämie, etwa beim Versicherer WWK. Der nutzte dies kürzlich aus und erhöhte seine BU-Nettoprämien um teilweise fast 40 Prozent.