Bauernfängerei mit Praxisgebühr 01.01.2014 · 15:40 Uhr · Börse Online Redaktion Foto: Börsenmedien AG Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sollten Adressaten eines solchen Briefs genau prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Zunächst müsse der Arzt die Zahlung der - zu Beginn des Jahres 2013 abgeschafften - Praxisgebühr anmahnen. mhs